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BFGjournal 10, Oktober 2018, Seite 404

Kein Vorsteuerabzug für elektrisch betriebene Luxuskraftfahrzeuge

Anna Maria Radschek

Das BFG hatte zu beurteilen, ob der Ausschluss des Vorsteuerabzugs für die Anschaffungskosten von für das Unternehmen erworbenen Pkw mit ausschließlichem Elektroantrieb, deren Anschaffungskosten 80.000 Euro übersteigen, zu unionsrechtlichen Vorgaben im Widerspruch steht.


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RV/7104834/2017, Revision nicht zugelassen
§ 12 Abs 2 UStG 1994; Art 168 lit a, 176 MwSt-RL; Art 107 Abs 1 AEUV

1. Der Fall

Die beschwerdeführende Gesellschaft schaffte im September und Oktober 2016 für das Unternehmen jeweils ein Elektroauto an, deren Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer 80.000 Euro bei Weitem überstiegen. Die in den beiden Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge sollten laut Umsatzsteuervoranmeldungen für September und Oktober 2016 als Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Der begehrte Vorsteuerabzug wurde vom Finanzamt mit dem Hinweis auf den Luxuscharakter der beiden Fahrzeuge gem § 12 Abs 2 Z 2a UStG verweigert.

Die beschwerdeführende Partei wandte in ihrer Beschwerde ein, die mit StRefG 2015/2016 eingeführte Bestimmung des § 12 Abs 2 Z 2a UStG verstoße gegen das Beihilfenverbot des Art 107 AEUV, weshalb ihr auch der Vorsteuerabzug für die genannten Fahrzeuge zustehe. Zur Klärung der Frage werde die Einleitung eines Vorabentscheidun...

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