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Kinderbetreuungsgeld: Rückforderung irrtümlich erfolgter Auszahlung verfassungswidrig
iFamZ 2022/203
, 203/2021, 232/2022
Der VfGH hebt die Wortfolge „oder die Auszahlung von Leistungen irrtümlich erfolgte,“ in § 31 Abs 2 KBGG mit als verfassungswidrig auf.
Der Entscheidung liegen drei Anträge zugrunde.
1. Zum Antrag des OGH (G 181/2022):
Die Klägerin war zwischen Jänner 2016 und Dezember 2017 sozialversichert. Anlässlich der Geburt ihres Kindes beantragte sie im Juli 2018 Kinderbetreuungsgeld und legte eine Karenzvereinbarung sowie ein Schreiben mit der Bezeichnung „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“ vor. Ihr wurde eine Leistungsmitteilung gem § 27 Abs 1 KBGG ausgestellt und die Ausgleichszahlung zum Kinderbetreuungsgeld wurde mit 23,99 € pro Tag bemessen. Die beklagte Österreichische Gesundheitskasse widerrief bescheidmäßig die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes und verpflichtete die Klägerin zur Rückzahlung von 6.309,37 € aufgrund der irrtümlich erfolgten Auszahlung einer Leistung gem § 31 Abs 2 KBGG. Die Klägerin klagte auf Feststellung, dass der Rückforderungsanspruch nicht zu Recht bestehe. Die Beklagte wendete ein, dass aufgrund der Scheinkarenz der Klägerin kein grenzüberschreitendes Element zu Österreich vorliege, ausschließlich Ungarn für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig se...