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BFGjournal 10, Oktober 2018, Seite 396

Aktuelles zum Vertreterpauschale

Neuerlicher Normenprüfungsantrag für den Zeitraum 2015 bis 2017

So von bestimmten Berufsgruppen aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten (PauschVO), BGBl II 2001/382 idF BGBl II 2015/382, pauschale Werbungskosten auf Basis von Durchschnittssätzen geltend gemacht werden, sind diese um Kostenersätze gem § 26 EStG – mit Ausnahme für Vertreter – zu kürzen.


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RN/7100002/2018; beim VfGH zu V 60/2018 anhängig

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