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BFGjournal 9, September 2018, Seite 352

Anbringen per E-Fax entspricht der Telekopie-VO

Rolf Kapferer und Robert Rzeszut

Das Verfassen einer Eingabe am Computer und deren Übermittlung als E-Fax an die Telefax-Anschlussstelle der Abgabenbehörde entsprechen der Telekopie-Verordnung (BGBl 1991/494 idF BGBl II 2002/395). Das Fehlen eines eigenhändig unterschriebenen Originals des Anbringens berechtigt die Abgabenbehörde nicht zu dessen Zurückweisung oder Nichtbehandlung. In diesem Fall kommt die allgemeine Regelung des § 85 Abs 2 BAO zum Tragen, wonach die Behörde mit einem Mängelbehebungsauftrag vorzugehen hat.


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Ro 2017/15/0024; RV/3100234/2012, Revision zugelassen

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (Bf) erhob mit Eingaben vom durch seine steuerliche Vertretung Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2007 bis 2009. Die Beschwerde wurde am PC eines Mitarbeiters verfasst und dem verantwortlichen Steuerberater zur Freigabe per Mail übermittelt. Dieser fügte seine Unterschrift elektronisch in die Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde in der Folge per Mail an den Faxserver der Kanzlei gesandt. Dieser wandelte die empfangene Datei in eine Bilddatei um und leitete diese über das Festnetz an die Telefaxnummer des Finanzamtes weiter. Ein Faxsendebericht mit Status „Success“ lag vor. Der Vorg...

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