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BFGjournal 9, September 2018, Seite 344

Kfz-Steuerpflicht trotz vertraglicher Nutzungseinschränkung

Katharina Deutsch

Bei Betretung im Straßenverkehr im Inland mit einem im Ausland zum Verkehr zugelassenen Kfz stellt sich regelmäßig die Frage des Bestehens der Kfz-Steuerpflicht.

Die Verwaltungspraxis greift dabei in der Regel auf die Standortvermutung des § 82 Abs 8 Kraftfahrzeuggesetz 1967 (KFG 1967) idF BGBl I 2002/132 zurück und geht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – als Tatbestandselement des § 1 Abs 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) – von einer Zulassungspflicht im Inland aus.

Bei der Beurteilung des Bestehens der Kfz-Steuerpflicht wird auf die Verwendung im Inland abgestellt. Eine anderslautende vertragliche Nutzungseinschränkung dem Umfang nach oder eine zeitliche Befristung ändert nichts am Bestehen der Kfz-Steuerpflicht.


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, Revision nicht zugelassen
§ 1 Abs 1 Z 3 KfzStG 1992; § 82 Abs 8 KFG 1967 idF BGBl I 2002/132; § 167 Abs 2 BAO

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer wurde im Zuge einer Kontrolle der Polizei im Straßenverkehr im Inland mit einem im Ausland zum Verkehr zugelassenen Kfz angehalten. In seiner Aussage vor dem zuständigen Finanzamt gab er niederschriftlich zu Protokoll, dass das Kfz seiner Mutter gehöre, und legte einen notariell beglaubigt übersetzten Nutzungsvertrag, den er mit seiner Mutter abgeschlossen hatte...

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