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BFGjournal 7-8, August 2018, Seite 291

Geltendmachung der Hauptwohnsitzbefreiung bei Parifizierung von Eigentumswohnungen

Judith Herdin-Winter

Im gegenständlichen Fall war fraglich, ob die in § 30 Abs 2 Z 1 EStG vorgesehene Hauptwohnsitzbefreiung auch im Fall einer Parifizierung von Eigentumswohnungen zur Anwendung kommen kann. Die vorliegende Entscheidung bestätigt die in Rz 6627a und 6633 EStR 2000 vertretene Auffassung, dass auch Zeiten der Nutzung als Hauptwohnsitz vor erfolgter Parifizierung in die Fristberechnung einbezogen werden können.


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RV/7102639/2014, Revision zugelassen

1. Der Fall

1.1. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin erwarb gemeinsam mit ihrer Mutter im Jahr 2002 je einen Hälfteanteil an einer Liegenschaft. Im Jahr 2011 wurden die Nutzwerte der Liegenschaft festgesetzt (Parifizierung). Im Jahr 2012 erfolgte der Verkauf einer Wohnung, wobei bereits im Jahr 2010 eine Anzahlung entrichtet worden war.

1.2. Beschwerdeverfahren

Das Finanzamt verneinte die Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung. Als Begründung führte dieses an, dass die Hauptwohnsitzbefreiung hinsichtlich der Veräußerung der Liegenschaft nicht berücksichtigt werden könne, weil die Beschwerdeführerin weder zwei Jahre durchgehend (von der Anschaffung bis zur Veräußerung) noch in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre durchgehend ihren Hauptwohnsitz an der gegen...

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