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BFGjournal 7-8, August 2018, Seite 290

Nachweis eines gemeinsamen Familienwohnsitzes vor Eheschließung; Familienheimfahrten

Entscheidung: RV/7102264/2018, Revision nicht zugelassen.

Normen: §§ 16 Abs 1, 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988.

Ob der im Ausland befindliche Heimatwohnsitz des in Österreich berufstätigen Steuerpflichtigen bereits vor der Eheschließung ein gemeinsamer Familienwohnsitz der sich später Verehelichenden war, kann das BFG genauso wie die belangte Behörde ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen nicht ermitteln. Wenn der Steuerpflichtige keinen auf die Zeit vor der Eheschließung bezogenen Nachweis für einen gemeinsamen Familienwohnsitz erbringt, ist im Sinne von , vom Nichtvorliegen eines gemeinsamen Familienwohnsitzes vor der Eheschließung auszugehen.

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