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Deliktische Tatbestände und Einkunftsbegriff bzw Schadenersatzzahlungen und Werbungskosten
Das deliktische Fehlverhalten des Steuerpflichtigen führt zu Einkünften, sofern die auslösende Verhaltenskomponente der beruflichen Sphäre zuordenbar ist. Wird zB Vermögen der Arbeitgeberin durch den angestellten Geschäftsführer veruntreut, erzielt dieser insoweit Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Nachfolgende Rückzahlungsbeträge sind als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die aufgezeigte Rechtslage gilt für den betrieblichen Bereich entsprechend.
1. Grundlegendes
Dieser Beitrag befasst sich mit den steuerlichen Auswirkungen der durch den angestellten Geschäftsführer einer GmbH widerrechtlich erzielten Einnahmen bzw wegen Pflichtverletzungen geschuldeten Schadenersatzzahlungen. Die diesbezüglichen Überlegungen sind in weiterer Folge grundsätzlich auf andere Tätigkeiten übertragbar.
2. Das Dienstverhältnis aus steuerrechtlicher Sicht
Der Begriff des steuerrechtlichen Dienstverhältnisses ist eigenständig definiert, deckt sich inhaltlich jedoch weitgehend mit der im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht verwendeten diesbezüglichen Terminologie.
Nach § 47 EStG ist für ein Dienstverhältnis charakteristisch, dass der Arbeitnehmer unter der Anleitung des Arbeitgebers – in Weisungsabhängigkeit...