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Herstellerbefreiung iZm einem im Zuge eines Scheidungsvergleichs erworbenen Gebäudehälfteanteils
Hinsichtlich eines im Zuge eines Scheidungsvergleichs erworbenen Hälfteanteils an einem Gebäude kann die Herstellerbefreiung nicht geltend gemacht werden.
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RV/7103890/2017, Revision zugelassen |
1. Der Fall
1.1. Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin errichtete im Miteigentum mit ihrem Ehegatten ein Gebäude. Als Folge der gerichtlichen Scheidung im Jahr 1988 erfolgte die Übertragung des dem Ehegatten gehörenden Hälfteanteils auf die Beschwerdeführerin. Diese verpflichtete sich im Gegenzug, die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderung iHv 1.322.000 Schilling zur Selbstzahlung zu übernehmen und den Ehegatten gegen eine Inanspruchnahme aus diesem Schuldverhältnis schad- und klaglos zu halten. Weiters verpflichtete sie sich, an den Ehegatten eine Ausgleichszahlung iHv 2.165.000 Schilling zu leisten.
Mit Kaufvertrag vom veräußerte die Beschwerdeführerin die gesamte Liegenschaft um 1.646.200 Euro und behielt sich das Wohnungsgebrauchsrecht auf der gesamten Liegenschaft auf Lebenszeit vor.
Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung beantragte die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Rz 6650a EStR 2000 die Gewährung der Herstellerbefreiung für das auf der Liegenschaft gemeinsam mit ...