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BFGjournal 5, Mai 2018, Seite 218

Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist

Karl Heinz Klumpner

Wenn über eine Bescheidbeschwerde erst nach Jahren entschieden wird und sich dann herausstellt, dass die Beschwerdefrist bei Einbringung des Rechtsmittels aufgrund eines Irrtums des Vertreters abgelaufen war, kann es sein, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig ist. Es stellt sich die Frage, ob § 309 BAO zulässt, dass Anträge gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist zeitlich unbegrenzt gestellt werden können.


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RV/7200182/2015, Revision nicht zugelassen (außerordentliche Revision eingebracht)

1. Der Fall

Am erhob der Beschwerdeführer durch seinen Vertreter eine Beschwerde (damals Berufung) gegen einen Bescheid der Zollbehörde vom . Nachdem im Jahr 2001 ein Teilbetrieb in eine GmbH eingebracht wurde, ging die Abgabenbehörde davon aus, dass diese GmbH Rechtsnachfolgerin des Beschwerdeführers ist und im Verfahren an dessen Stelle tritt. Alle weiteren Bescheide und sonstigen Schriftstücke waren daher ab diesem Zeitpunkt an die GmbH gerichtet.

Am erging eine Beschwerdevorentscheidung an die GmbH, mit der die Beschwerde vom als unbegründet abgewiesen wurde. Mit Entscheidung vom stellte das BFG in einem Parallelverfahren fest, dass der Be...

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