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Abzinsungssatz für Personalrückstellungen verfassungswidrig?
Das Finanzgericht Köln hat unlängst das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen, eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlich festgesetzten Zinssatzes von 6 % für die Berechnung der steuerrechtlichen Pensionsrückstellung zu fällen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der „Nullzinspolitik“ der Europäischen Zentralbank und stark gesunkener langfristiger Zinssätze. Die Entscheidung ist auch für Österreich von großem Interesse, zumal auch § 14 EStG zwingend vorsieht, dass der Pensionsrückstellung ein Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen ist.
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FG Köln , 10 K 977/17; beim BVerfG anhängig zu 2 BvL 22/17 | § 14 Abs 6 Z 6 EStG 1988; § 6a Abs 3 S 3 dEStG 2009 |
1. Der Fall
Ein mittelständisches deutsches Unternehmen, das in den Jahren 2010 bis 2015 eine Kapitalrendite zwischen 0,07 % und 15,2 % ermittelte, hatte zum eine Pensionsrückstellung gemäß HGB iHv ca 11 Mio Euro gebildet. Aus der unterschiedlichen Dotierung der Pensionsrückstellung in Handels- und Steuerrecht ergab sich im Jahr 2015 ein zusätzlich zu versteuerndes Einkommen von 480.502,06 Euro. Der steuerrechtliche Abzinsungssatz war gesetzlich mit 6 % zu bemessen, wohingegen im HGB der Zehnjahresdurchschnittswert heranzuziehen war. Der ste...