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BFGjournal 5, Mai 2018, Seite 181
„Awareness für den Datenschutz ist auf jeden Fall vorhanden“
Im BFGjournal zu Gast: Mag. Dr. Andrea Jelinek, Leiterin der Datenschutzbehörde
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Mit übernahm die promovierte Juristin Andrea Jelinek die Leitung der österreichischen Datenschutzbehörde. Noch während des Studiums arbeitete sie ua als Referentin im Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), danach als Rechtsanwaltskonzipientin und ab 1991 als juristische Referentin im Generalsekretariat der Österreichischen Rektorenkonferenz. Zwei Jahre später wechselte sie ins Innenministerium, wo sie zunächst als Referentin, später als Referatsleiterin in der Rechts- und Legistikabteilung tätig war. Eines ihrer Spezialgebiete – Asyl- und Fremdenrecht – sollte auch ihre weitere Laufbahn bestimmen. Von Oktober 2010 bis Juni 2011 war sie Leiterin der Wiener Fremdenpolizei. Im Jahr 2003 war Andrea Jelinek als erste Frau in Wien zur Leiterin eines Polizeikommissariats ernannt worden. Seit Anfang des Jahres ist sie außerdem „oberste Datenschützerin der EU“. Die Bestimmungen der europäischen DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 gelten ab . Anlässlich dieses Termins baten wir zum Interview. |
BFGjournal: Bereits im Oktober 2017 stellte die Datenschutzbehörde einen Leitfaden anlässlich der DSGVO auf ihrer Website zur Ve...