Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ihr Kinderlein kommet! Aber zu wem?
Die geplante Reform des Kindschaftsrechts, und hier insbesondere die gemeinsame Obsorge schlagen medial hohe Wellen. An sich zu Recht. Es geht ja um das Wohl unserer Nachkommen und um zweifellos verbesserungsbedürftige rechtliche Regelungen. Mehr als die gesetzlichen Bestimmungen bedürfen freilich die faktischen Verhältnisse und die Manieren mancher Eltern eines Upgrades. Hier sind verschiedenste gesellschaftliche Bereiche gefordert – von der individuellen Vorbildwirkung über die Selbstorganisation in Vereinen und der besseren sozialrechtlichen Absicherung bis hin zur Zivilcourage jeder und jedes Einzelnen.
Der Gesetzgeber kann anständiges Verhalten von Eltern zwar anordnen, aber nicht wirklich durchsetzen. Wohl und Wehe der Kinder ist daher immer von der „Qualität“ der Eltern abhängig. Nicht umsonst sagt der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof (1 BvR 1178/14): „Die Eltern gehören zum Schicksal und Lebensrisiko der Kinder.“ Das heißt: Hat man „gute“ Eltern erwischt, hat man Glück gehabt, hat man „schlechte“ Eltern bekommen, hat man Pech gehabt. Der Staat kann die Kinder also nicht vor jedem durch Eltern verursachten Leid schützen, sondern nur in schweren Fällen in die Familienauto...