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BFGjournal 3, März 2018, Seite 112

Ermittlung des Werts der Gegenleistung bei Erwerb durch die Leasingnehmerin

Katharina Luka

Das BFG befasste sich jüngst mit der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Baurechts samt Zugehör mittels Kaufvertrags durch die Leasingnehmerin. Bei einem Kauf stellt dabei grundsätzlich der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und vom Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen die Gegenleistung dar.

Eine im Nachhinein festgestellte unrichtige Berechnung des Kaufpreises führt nicht dazu, nicht den vertraglich vereinbarten Kaufpreis als Gegenleistung anzusehen. Werden auf den vertraglich vereinbarten Kaufpreis bereits zuvor geleistete Kautionen angerechnet, ist dies nicht als Abänderung des Kaufpreises anzusehen.


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RV/5101958/2015, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

1.1. Der Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin hat mit Baurechtsvertrag vom , , der OÖ GmbH das Baurecht an der ihr gehörenden Liegenschaft eingeräumt, worauf von der Bauberechtigten ein Schulzentrum errichtet und mit Leasingvertrag vom an die Beschwerdeführerin verleast wurde. Die monatliche Gesamtleasingrate setzte sich aus der Leasingmiete und über einen Zeitraum von 15 Jahren monatlich zu erbringenden Kautionen iHv 96.06...

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