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BFGjournal 3, März 2018, Seite 110

Grunderwerbsteuerpflicht bei Erwerb eines Nutzungsrechts

Johann Fischerlehner und Christina Zeilinger

In einer Berufungsentscheidung vertrat der UFS die Ansicht, dass bei Erwerb eines Grundstücks, das Teil eines in Errichtung befindlichen Gewerbeparks ist, bei entsprechender vertraglicher Koppelung auch der für die Erschließung des Grundstücks an einen Dritten zu leistende Infrastrukturbeitrag zur Gegenleistung gehört. Auf den ersten Blick ist das BFG dieser Rechtsprechung in der vorliegenden Entscheidung nicht gefolgt.


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RV/5101466/2014, Revision zugelassen

1. Der Fall

Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom von der X-GmbH (Verkäuferin) ein Grundstück im Ausmaß von 25.000 m2 einer Liegenschaft zum Kaufpreis von 1.000.000 Euro.

Weiters wurde am eine Infrastrukturvereinbarung zwischen der Beschwerdeführerin und einer Wirtschafts- und Dienstleistungspark GmbH geschlossen. Darin wurde festgehalten, dass diese GmbH auf den Flächen des Wirtschafts- und Dienstleistungsparks auf ihre Kosten und Gefahr Infrastruktureinrichtungen (Straßen- und Wegfläche sowie Gehsteige und Grünflächen und deren Beleuchtung, allgemeine Flächen mit Beschilderungen, Leitsystem, Wasser-, Kanal- und Gasleitungen) errichtet hat. Die Aufschließung der einzelnen Grundstücke erfolgte bis zu d...

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