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Korrekturmöglichkeiten fehlerhafter behördlicher Entscheidungen
Auch behördliche Erledigungen können, aus welchen Gründen auch immer, „falsch“ sein. Im Spannungsfeld zwischen Rechtsrichtigkeit der Entscheidung und Rechtssicherheit für Behörde und Partei stellt sich die Frage, ob bzw inwieweit für derartige Verwaltungsakte Korrekturmöglichkeiten bestehen können.
Der Lösung dieser Frage wurde im Rahmen des im November 2016 an der Wirtschaftsuniversität Wien abgehaltenen Symposions „Korrektur fehlerhafter Entscheidungen durch die Verwaltungs- und Abgabenbehörde“ nachgegangen und die Ergebnisse wurden in einem Sammelband zusammengefasst. Einige der dort behandelten Themen mit Fokus auf das abgabenrechtliche Verfahren werden im Folgenden im Überblick dargestellt.
1. Rechtskraft im Abgabenverfahren
Rechtskraft schafft Rechtssicherheit und trägt der Friedensfunktion des Rechts Rechnung. Der gegenständliche Beitrag leuchtet die beiden Aspekte der Rechtskraft in (Abgaben-)Verfahren aus:
einerseits die formelle Rechtskraft, die eintritt, wenn eine verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Entscheidung nicht mehr durch ein ordentliches Rechtsmittel (Beschwerde) angefochten werden kann;
andererseits die materielle Rechtskraft, die eine selbst unrichtige behördl...