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Vorzeitige Beendigung einer kleinen Vermietung
Kann bei der Vermietung eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten die Beschwerdeführerin nicht den Nachweis erbringen, dass die Vermietung zumindest bis zur Erzielung eines Gesamt-Einnahmenüberschusses erfolgen wird, ist bei Vorliegen eines Gesamt-Werbungskostenüberschusses im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Vermietung von Liebhaberei auszugehen. Bei Abschluss eines Mietverhältnisses auf drei bzw fünf Jahre mit nachfolgender Verlängerungsmöglichkeit von Jahr zu Jahr konnte nach vorzeitiger Kündigung durch den Mieter und anschließender Schenkung des Objekts an die erwachsene Tochter für deren Privatnutzung der Senat in einer von der Beschwerdeführerin behaupteten „Wohnungsnot“ der Tochter keine „Unwägbarkeit“ der Beschwerdeführerin erblicken.
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RV/4100066/2016, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
1.1. Der Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin hatte im Jahr 2000 von ihrer Tante im Schenkungsweg ein Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen (in weiterer Folge „Objekt“) erworben. Sie hatte für das Objekt keinen Eigenbedarf und vermietete es nach dem Auszug der Tante im Jahr 2008.
Betreffend die Wohnung I gab es folgende Mietverträge:
Mietvertrag mit einer vereinbarten...