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BFGjournal 2, Februar 2018, Seite 45

Gewerblicher Grundstückshandel versus vermögensverwaltende Tätigkeit

Susanne Zankl

Streitgegenstand war im vorliegenden Fall die Qualifikation der Einkünfte der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft (KG) zu einer vermögensverwaltenden Tätigkeit, die der Vermietung und Verpachtung zuzurechnen wären bzw zu einer gewerblichen Tätigkeit in der Form des gewerblichen Grundstückhandels.


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RV/6100315/2012, Revision nicht zugelassen
§§ 7, 8, 23 Abs 1 EStG 1988; § 188 Abs 1 BAO; §§ 121, § 167 UGB

1. Der Fall

In den elektronisch eingereichten Steuererklärungen erklärte die beschwerdeführende KG für die Jahre 2008 und 2009 sowie 2011 die Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung und teilte diese je zur Hälfte auf die beiden Beteiligten (Z als Komplementär und K-GmbH als Kommanditistin) auf.

Bei der Beschwerdeführerin wurde eine Betriebsprüfung durchgeführt. Dabei wurde folgender Sachverhalt festgestellt: Die Beschwerdeführerin ist eine KG und wurde mit Gesellschaftsvertrag (laut Firmenbuch mit ) bzw Eintragung im Firmenbuch unter FN XY gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf und Verkauf sowie die Vermietung von Immobilien. Als unbeschränkt haftender Gesellschafter ist seit Z, als Kommanditistin die K-GmbH, deren Gesellschafter-Geschäftsführer Z ist, mit einer Haf...

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