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BFGjournal 1, Jänner 2018, Seite 32

Sofortige Vorlage ohne BVE – Unzuständigkeitserklärung durch das BFG möglich?

Christian Lenneis

Nach dem Erkenntnis des Ra 2017/13/0010, steht beiden Parteien des Verfahrens vor dem BFG der Fristsetzungsantrag an den VwGH offen. Die Frage, ob die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung zu Unrecht unterblieben (ein Vorlageantrag eingebracht worden) ist, lasse sich daher im Rahmen des Säumnisrechtsschutzes klären. Die Erlassung von Unzuständigkeitsbeschlüssen durch das BFG sei somit nicht zulässig.


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Ra 2017/13/0010, Ra 2016/13/0023; RV/7103438/2016; , RV/7101180/2015
§§ 262, 300 BAO

1. Allgemeines

Die Abgabenbehörde muss über Bescheidbeschwerden regelmäßig mit Beschwerdevorentscheidung absprechen (§ 262 Abs 1 BAO). Eine Direktvorlage an das BFG S. 33ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung – von den in § 262 Abs 2 bis 4 BAO genannten Ausnahmefällen abgesehen – ist unzulässig.

Letztere Bestimmungen lauten:

„(2) Die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung hat zu unterbleiben,

(3) Wird in der Bescheidbeschwerde lediglich die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder die Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen behauptet, so ist keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen, sondern die Bescheidbeschwerde unverzüglich dem Verwaltungsger...

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