Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 1, Jänner 2018, Seite 6

Steuerpflicht einer Witwenpension nach dem Unfalltod des Ehegatten

Walter Zemrosser

Vor dem BFG war strittig, ob eine nach dem Unfalltod des Ehegatten von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuerkannte Witwenpension der Lohnsteuer unterliegt oder es sich dabei um einen steuerfreien Bezug aus der gesetzlichen Unfallversorgung handelt. Weiters stellte sich die Frage, ob die Witwenpension gemeinsam mit der Eigenpension versteuert werden darf.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/4100594/2013, Revision nicht zugelassen
§§ 3 Abs 1 Z 4 lit c, 25 Abs 1 Z 3 EStG 1988; §§ 1 bis 3 VO Gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen, BGBl II 2001/55 idF BGBl II 2006/255; §§ 257 ff ASVG

1. Der Fall

Die Beschwerdeführerin ist seit 2001 krankheitshalber im Ruhestand und erhält von einem öffentlichen Rechtsträger einen Ruhebezug. Nach dem Unfalltod ihres Gatten im Jahr 2008 wurde ihr von der PVA eine Witwenpension nach den Bestimmungen der §§ 257 ff ASVG zuerkannt, die vom öffentlichen Rechtsträger gemeinsam mit ihrer Eigenpension versteuert wird.

Ihre Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2012 versah die Beschwerdeführerin mit dem händischen Vermerk „Zahlungsaufforderung wg. unberechtigtem Steuerabzug liegt im BMF“. Der Erklärung legte die Beschwerdeführerin als Anlage ein Schreiben des BMF bei, wonach der „Antrag nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz sowie der Antrag auf Arbeitne...

Daten werden geladen...