Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 1, Jänner 2018, Seite 1

„Das finanzgerichtliche Rechtsmittelverfahren ist keine Fortsetzung des Veranlagungs- und Festsetzungsverfahrens“

Im BFGjournal zu Gast: Prof. Dr. Harald Jatzke, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof

Harald Jatzke

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Prof. Dr. Harald Jatzke ist seit Richter am Bundesfinanzhof (BFH) in München. Zuvor war er mehrere Jahre als Referent in der Zollabteilung und danach in der Steuerabteilung des dBMF in Bonn bzw Berlin tätig. Zwischen diesen Verwendungen hat er mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am BFH und als nationaler Experte für die Europäische Kommission in Brüssel gearbeitet. Seit 2007 ist er Lehrbeauftragter und seit Jänner 2013 Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen. Weiters war er Lektor an der Johannes Kepler Universität Linz im Masterstudiengang „European Tax Law“. Die zahlreichen Publikationen Jatzkes beschäftigen sich ua mit dem Verfahrensrecht, dem Umsatzsteuergesetz, Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern.
Anlässlich eines Vortrags beim Symposion „Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit“ an der Wirtschaftsuniversität Wien im November 2017 baten wir ihn zum Interview.

BFGjournal: In Ihrem Vortrag zur „Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland“ haben Sie die Unterschiede zum Verfahren vor dem BFG aufgezeigt. Wie beurteilen Sie den Umstand, dass das BFG in Österreich keine eigene Verfahrensordnung hat, sondern für Abgabenbehörden typi...

Daten werden geladen...