Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung
Bei der Prüfung, ob die Anspruchsgrundlagen für eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG gegeben sind, ist auch die Vorfragenentscheidung nach § 116 BAO vorzunehmen, dass ein Finanzvergehen bewirkt wurde.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/2100806/2017, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
Die Abgabenbehörde erließ am einen Prüfungsauftrag an die Beschwerdeführerin, der den Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum Dezember 2016 betraf. Die Prüfungsanmeldung erfolgte am . Der Prüfungsauftrag wurde am der Beschwerdeführerin zur Kenntnis gebracht. Bei Prüfungsbeginn wurde folgende schriftliche Selbstanzeige vom dem Prüfer übergeben.
„GmbH – St.Nr. , Selbstanzeige gem. § 29 FinStrG
Im Auftrag und in Vollmacht der o. a. Abgabepflichtigen wird gemäß den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes eine Selbstanzeige eingebracht.
Die Selbstanzeige wird für folgende Personen eingebracht: GmbH, Geschäftsführer, Buchhalter.
Im Zuge der Vorbereitung der Unterlagen für die Umsatzsteuersonderprüfung wurden nochmals alle Belege kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass die Teilrechnungen eines Geschäftspartners für den Zeitraum September bis Dezember 2016 irrtümlich falsch gebucht wurden.
Es wurde immer die aktuelle Teilrechnung eingebucht, aber irrtümlich die letzte Teilrechnun...