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Wie erfolgt die automationsunterstützte Zinsenberechnung laut BAO im Computerzeitalter?
In einem Beschwerdeverfahren gegen einen Aussetzungszinsenbescheid wurde von einem Beschwerdeführer vorgebracht, dass bei der Festsetzung und Berechnung der bescheidmäßig festgesetzten Aussetzungszinsen der Tagesszinssatz „nur“ auf vier Kommastellen dargestellt und berechnet wird und dafür keine gesetzliche Grundlage existiere. Laut seinen Berechnungen hätte er weniger zu entrichten. Es war daher zu klären, wie die Aussetzungs‑, Anspruchs-, Stundungs- oder Beschwerdezinsen gem §§ 205, 205a, 212 und 212a BAO derzeit automationsunterstützt tatsächlich berechnet werden.
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1. Der Fall
Es geht hier allein darum, ein das Problem aufzeigendes Beispiel (von vielen) darzustellen, wobei ein möglichst einfaches Beispiel gewählt wurde, um nicht durch zu viele Berechnungszeilen zu verwirren.
Aufgrund einer über FinanzOnline eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 erlässt das Finanzamt am einen Einkommensteuerbescheid 2015. Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde samt Antrag auf Aussetzung der Einhebung eingebracht. Dieser Antrag auf Aussetzung der Einhebung wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom erledigt und die Einkommensteuer...