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Ansatz des Firmenwerts bei Einlage eines Hoheitsbetriebs
Da § 6 Z 14 EStG bei Einlage eines Betriebs in eine GmbH einen entgeltlichen Erwerb des Betriebs normiert, ist von der Aktivierungspflicht entgegen der Ansicht des BFG auch ein mit dem (Hoheits-)Betrieb erworbener, ursprünglich originärer Firmenwert betroffen, der dann als derivativer Firmenwert der Abschreibungspflicht über 15 Jahre unterliegt.
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RV/4100102/2012, Revision zugelassen und eingebracht |
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin, eine GmbH im Alleineigentum einer Stadtgemeinde, wurde mit Notariatsakt vom errichtet. Mit Sacheinlagevertrag vom brachte die Stadtgemeinde die A-Stadtwerke, die aus den Teilbetrieben „Abfallentsorgung“, „Abwasserentsorgung“, „Wasserversorgung“ und „Freibad“ bestanden, rückwirkend zum in die Beschwerdeführerin ein. Die Beschwerdeführerin setzte für den Teilbetrieb „Abfallbeseitigung“ einen Firmenwert iHv 2.115.000 Euro an und schrieb diesen in der unternehmensrechtlichen Bilanz auf 15 Jahre verteilt ab. Eine (zusätzliche) finanzielle Abfindung wurde der Stadtgemeinde laut Sacheinlagevertrag nicht gewährt.
Die Firmenwertabschreibung wurde auch steuerlich geltend gemacht, aber vom Finanzamt nicht anerkannt, weil ein Hoheitsbetrieb „kein Betrieb im ...