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BFGjournal 11, November 2017, Seite 397

Zurechnung von Einkünften bei Vorliegen einer Scheidungsklausel im Fruchtgenussvertrag

Patrick Leyrer

Das BFG hatte zu beurteilen, ob die Vereinbarung einer echten Scheidungsklausel zur steuerlichen Nichtanerkennung eines Zuwendungsfruchtgenussrechts an einer Liegenschaft führt. Nach Ansicht des BFG und des Salzburger Steuerdialogs 2015 sind Scheidungsklauseln für die steuerliche Anerkennung eines Fruchtgenussrechts grundsätzlich unschädlich, sofern die Dienstbarkeit nicht bereits mit Auflösung der ehelichen Gemeinschaft erlischt. Außerdem hat das BFG festgehalten, dass geleistete Substanzabgeltungen bei Zuwendungsfruchtgenussvereinbarungen steuerlich nicht abzugsfähig sind.


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RV/3101092/2015, Revision zugelassen

1. Der Fall

Die Beschwerdeführerin erwarb gemeinsam mit ihrem Gatten zwei Wohnungen. Im Grundbuch wurde das Eigentumsrecht jeweils zur Hälfte einverleibt. Der Gatte räumte anschließend der Beschwerdeführerin an seinem Hälfteanteil ein unentgeltliches Fruchtgenussrecht auf Lebenszeit ein. Das Fruchtgenussrecht wurde auch im Grundbuch sichergestellt.

Die Fruchtgenussberechtigte (Gattin) verpflichtete sich, die Wohnungen in gutem und ordentlichem Zustand zu erhalten sowie zur Übernahme der Instandhaltungsaufwendungen. Außerdem wurde eine Vergütung für die jährliche...

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