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BFGjournal 7-8, August 2017, Seite 287

Grunderwerbsteuerpflichtige Singularteilung bei einer körperschaftlich eingerichteten Agrargemeinschaft


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Grunderwerbsteuerpflichtige Singularteilung bei einer körperschaftlich eingerichteten Agrargemeinschaft
RV/2100166/2014, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Der Ehemann der Beschwerdeführerin war Alleineigentümer des Grundstückes EZ 1, mit dem 12 % der Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft verbunden waren. Die Agrargemeinschaft war Eigentümerin des Grundstückes EZ 2. Der Ehemann der Beschwerdeführerin wollte aus der Agrargemeinschaft ausscheiden und stellte den Antrag auf ein agrargemeinschaftliches Singularteilungsverfahren, um seine ideellen Anteile an der Agrargemeinschaft in Realbesitz ablösen zu lassen. Im Zuge dieses Verfahrens wurde ein Gutachten über die Waldbewertung erstellt. Die Agrarbezirksbehörde sprach mit Bescheid die Ausscheidung des Ehemannes der Beschwerdeführerin aus der Agrargemeinschaft unter Aufrechterhaltung der Agrargemeinschaft zwischen den übrigen Parteien aus und wies ihm ein Abfindungsgrundstück zu.

Dann verstarb der Ehemann der Beschwerdeführerin und sie gab neben zwei Kindern die unbedingte Erbantrittserklärung zu einem Drittel ab. Die Verlassenschaft wurde den drei Erben quotenmäßig eingeantwortet. Das Finanzamt erließ an die Beschwer...

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