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BFGjournal 7-8, August 2017, Seite 260

Steht ein künstlerischer Leiter eines Orchesters in einem Dienstverhältnis?

Martin Kuprian

Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) war die Frage zu klären, ob der unter Vertrag genommene erste Dirigent und künstlerische Leiter in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs 2 EStG zum Beschwerdeführer gestanden ist.


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RV/7100181/2017, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Das BFG stellte im gegenständlichen Fall folgenden entscheidungsrelevanten Sachverhalt fest: Zwischen dem Beschwerdeführer und der in Rede stehenden Person wurde letztere für einen Zeitraum von drei Jahren als erster Dirigent und künstlerischer Leiter verpflichtet. Als Chefdirigent fungierte sie als Aushängeschild des Orchesters und war vertraglich verpflichtet, pro Saison mindestens sechs Programme einzustudieren und eine oder mehrere Reprisen zu dirigieren. Der Beschwerdeführer garantierte im Gegenzug eine Mindestanzahl von zehn Konzerten pro Saison und die vorrangige Anbietung von TV-Konzerten und Konzertreisen.

Die Auswahl der dirigierten Stücke/Programme erfolgte durch die in Rede stehende Person selbst. Die Proben- und Aufführungszeiten wurden dergestalt festgelegt, dass vorab die Verfügbarkeiten abgefragt und die Termine in weiterer Folge darauf abgestimmt wurden oder dass bestimmte Per...

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