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BFGjournal 5, Mai 2017, Seite 189

Keine Bindungswirkung zwischen USt-Festsetzung des BFG und Jahresbescheid

Entscheidung: Ra 2014/15/0040.

Normen: §§ 93a, 279 BAO.

Keine Bindungswirkung iSd § 279 Abs 3 BAO besteht zwischen einem Erkenntnis des BFG betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen einerseits und dem Umsatzsteuerjahresbescheid andererseits. Die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides erfolgt nämlich nicht in einem Verfahren „betreffend Bescheide, die Erkenntnisse abändern, aufheben oder ersetzen“. Solche Verfahren sind vielmehr die in § 93a Satz 2 BAO aufgezählten.

Durch die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides tritt ein Erkenntnis betreffend die Festsetzung von (in den Zeitraum des Jahresbescheides fallenden) Umsatzsteuervorauszahlungen ipso iure außer Kraft.

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