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BFGjournal 5, Mai 2017, Seite 183

Kfz-Kosten für Familienheimfahrten

Entscheidung: RV/7103954/2016, Revision nicht zugelassen.

Normen: § 184 BAO; §§ 16 Abs 1, 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988.

Berufliche Fahrtkosten sind mit den tatsächlichen Werten anzusetzen. Das amtliche Kilometergeld bietet nur dann eine taugliche Schätzungsgrundlage, wenn es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht (). Dies gilt auch für Familienheimfahrten iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG.

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