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Upstream-Einbringung und negativer Buchwert der Beteiligung
Nach Ansicht des BFG ist § 20 Abs 4 Z 2 UmgrStG betreffend „Upstream-Einbringung“ im Falle negativer steuerlicher Buchwerte entgegen der Ansicht der Autoren so auszulegen, dass von einer Fortführung des negativen Beteiligungsansatzes an der einbringenden Tochtergesellschaft bei der übernehmenden Körperschaft auszugehen ist, weil eine Erhöhung des Beteiligungsansatzes im Falle eines negativen Buchwerts zu einer Vernichtung stiller Reserven führen würde. Eine „Abstockung“ kann im Rahmen eines negativen Buchwerts nicht zu einer Werterhöhung des negativen Buchwerts führen.
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Ro 2015/15/0023 | Art III, § 20 Abs 4 UmgrStG; § 92 Abs 1 lit b BAO |
1. Der Fall
Die erstrevisionswerbende GmbH (in der Folge nur Revisionswerberin) war im Jahr 2006 – zum Teil als Treugeber – alleinige Gesellschafterin der S-GmbH. Die S-GmbH war wiederum zu 100 % an der P-GmbH und zu 51 % an der B-GmbH beteiligt.
Im Dezember 2006 schloss die S-GmbH als übertragende „Sacheinlegerin“ mit ihrer Muttergesellschaft, der Revisionswerberin als übernehmender Gesellschaft – im Zuge der Durchführung eines Beschlusses der Gesellschafter der Revisionswerberin über die Ausschüttung einer Sachdividende – einen Sacheinlagevertrag ab. Gegenstände der Sacheinlage waren der Geschäf...