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BFGjournal 4, April 2017, Seite 150

Zwingende Pauschalbesteuerung ausländischer Investmentfonds war unionsrechtswidrig

Entscheidung: Ro 2015/15/0022.

Normen: § 42 Abs 2 InvFG idF BBG 2011; Art 63 AEUV.

(E. Sch.) – Die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 AEUV und davor Art 56 EGV) verbietet alle Maßnahmen, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten.

Hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalanlagefonds war die Verpflichtung immer schon unbedenklich, die ausschüttungsgleichen Erträge im Wege eines steuerlichen Vertreters oder des Selbstnachweises unter Anschluss der notwendigen Unterlagen nachzuweisen, weil diese Regelung sowohl für inländische als auch für ausländische Fonds galt.

Da § 42 Abs 2 InvFG in der Fassung bis zum BBG 2011, BGBl I 2010/111, bei Unterbleiben eines Nachweises nur für ausländische Kapitalanlagefonds eine zwingende Pauschalbesteuerung ausschüttungsgleicher Erträge (90 % des Unterschiedsbetrages bzw 10 % des letzten Rücknahmepreises etc) vorsah, während in diesem Fall die Einkünfte für inländische Kapitalanlagefonds gemäß § 184 BAO zu schätzen waren, lag eine Beschränkung des Kapitalverkehrs vor.

Diese Beschränkung war nur im Verhältnis zu Drittstaaten ohne Amtshilfeabkommen gerechtfertigt. Es entspricht nämli...

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