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BFGjournal 4, April 2017, Seite 136

Liebhaberei bei der Vermietung von zwei Ferienwohnungen durch eine GmbH

Entscheidung: RV/3100175/2014, Revision nicht zugelassen.

Normen: § 7 Abs 3 KStG 1988; §§ 1 Abs 2 Z 3, 2 Abs 4 LVO.

Bei der Liebhabereibeurteilung von zwei von einer GmbH vermieteten Ferienwohnungen ist ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der beiden Wohnungen nur dann zu berücksichtigen, wenn konkrete Maßnahmen zur Veräußerung gesetzt worden sind. Ein theoretischer (fiktiver) Veräußerungsgewinn ist in der Prognoserechnung nicht einzubeziehen (; , 99/14/0230).

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