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AVR 4, August 2024, Seite 187

Zustellung an Personengesellschaft: Zustellfiktion nach § 101 Abs 3 BAO erfasst nicht wirtschaftliche Eigentümer

AVR 2024/12

§ 101 Abs 3 BAO

Werden […] in einem Feststellungsbescheid Einkünfte einem wirtschaftlichen Eigentümer, der kein Mitglied (Gesellschafter) der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ist, zugerechnet, ist der Feststellungsbescheid diesem auch zuzustellen, weil die Zustellfiktion des § 101 Abs 3 BAO nicht auch für diesen wirkt.

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war wirtschaftlicher Eigentümer einer KG, hatte aber keine Gesellschafterstellung inne. Mit „Feststellungsbescheid“ nach § 188 BAO wurde dem Beschwerdeführer ein Ergebnisanteil zugerechnet. Der Bescheid erging an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Masseverwalterin der in Konkurs befindlichen KG und enthielt folgenden Hinweis: „Dieser Bescheid wirkt gegen alle Beteiligten, denen Einkünfte zugerechnet werden (§ 191 Abs 3 BAO). Mit der Zustellung dieses Bescheides an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs 3 und 4 BAO).“

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den „Feststellungsbescheid“ und brachte vor, ihm sei kein Ergebnisanteil zuzurechnen.

Rechtliche Beurteilung: […] Im Beschwerdefall ist […] zunächst zu klären, ob die als Feststellungsbescheid intendierte Erledigung […] wirksam erlassen wurde.

Gemäß § 191 Abs 1 lit c BAO ergeht de...

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