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AVR 4, August 2024, Seite 179

Die Bestandskraft von Steuerbescheiden in Deutschland und Österreich

Eine Analyse des Status quo und künftiger Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung des digitalen Wandels (Teil II)

Christoph Schmidt

Dieser zweiteilige Beitrag informiert über die Korrektur von Steuerbescheiden im digitalen Steuervollzug. Dabei ist der Schwerpunkt der Ausführungen darauf gerichtet, den Inhalt ausgewählter Korrekturvorschriften rechtsvergleichend zu erörtern und bestehende Defizite in Deutschland aufzuzeigen.

Im vorangegangenen ersten Beitragsteil lag der inhaltliche Schwerpunkt auf der Darstellung von Vorschriften, die die Korrektur von Schreib- und Rechenfehlern, ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten, EDV-Fehlern sowie Unrichtigkeiten aus Abgaben- und Steuererklärungen ermöglichen. Der vorliegende zweite Beitragsteil fokussiert zum einen länderspezifische Korrekturvorschriften sowie zum anderen die gegenwärtige Bedeutung der materiellen Rechts- und Bestandskraft in Österreich und Deutschland.

1. Länderspezifische Korrekturvorschriften

1.1. Bescheidaufhebung durch Abgabenbehörden wegen Unrichtigkeit (§ 299 BAO)

1.1.1. Tatbestand und Rechtsfolge

Nach § 299 Abs 1 Satz 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid aufheben, wenn sich dessen Spruch als nicht richtig erweist. In Abs 1 Satz 2 der Vorschrift sind die inhaltlichen Erfordernisse eines Aufhebungsantrags kodifiziert. Der Inhalt eines B...

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