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ÖBA 10, Oktober 2012, Seite 702

Zu Gewährleistung und laesio enormis beim Effektenkauf

§§ 305, 871 875, 922, 923, 934, 1268 ABGB; § 62 AktG; § 76 GmbHG; § 38 UGB

Ob beim Kauf von Gesellschaftsanteilen für fehlende Eigenschaften des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens Gewähr zu leisten ist, hängt von der Auslegung des Kaufvertrags ab. Maßgeblich ist, ob der Anteilserwerb ein Risikogeschäft istS. 703 oder ob die vom Zustand des Unternehmens abhängige Güte des Anteils ausdrücklich oder stillschweigend zum Gegenstand des Geschäfts gemacht worden ist.

Für die Beurteilung der Verkürzung über die Hälfte ist auf den Marktwert der Gesellschaftsanteile bei Vertragsabschluss abzustellen. Bei einem Anteilskauf mit spekulativem Charakter ist unerheblich, ob der Marktpreis vielleicht objektiv überhöht war.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrags über Aktien einer Schweizer Gesellschaft. Diese bestand seit 2004, sie war seit ihrer Gründung hauptsächlich mit der außerbörslichen Emission eigener Aktien, der Organisation von Börsenseminaren und der Verwaltung des eigenen Vermögens beschäftigt.

Der Beklagte kaufte von Jänner bis Oktober 2007 Aktien zu einem Stückpreis zwischen CHF 125 und 150 im Volumen von ...

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