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ÖBA 10, Oktober 2012, Seite 697

Zur Abgrenzung zwischen Sondermasseforderungen und Masseforderungen

Stephan Riel

§§ 46, 47, 48, 49 KO

Sondermassekosten sind Kosten, die sich auf eine Sondermasse beziehen, den Tatbestand einer Masseforderung erfüllen und aus der Masse zu decken sind, auf die sie sich beziehen. Wesentlich ist, dass ein sachlicher Zusammenhang zwischen den Sondermassekosten und dem Absonderungsgut besteht und dass die Kosten durch die Sondermasse verursacht wurden, also nicht entstanden wären, wenn die Sondermasse nicht zum Konkurs gehört hätte.

Aus der Begründung:

Die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin einer Liegenschaft. Sie gab diese Liegenschaft einer Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft, die beabsichtigte, darauf ein Superädifikat zu errichten, 1989 in Bestand und verzichtete auf die Ausübung des Kündigungsrechts bis . Diese Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft errichtete darauf als Superädifikat einen „Bauhof“, den sie wieder an die spätere Gemeinschuldnerin verleaste.

Auf dieser Liegenschaft lastete auch eine Höchstbetragshypothek der Absonderungsgläubigerin im Ausmaß von ATS 280 Mio. Dieses Absonderungsrecht umfasste nicht den „Bauhof“.

Im Konkursverfahren veräußerte der Masseverwalter die Liegenschaft freihändig zu einem Kaufpreis von € 2.020.000

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