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Vorschlag für einen europäischen Aufsichtsmechanismus („SSM“)
Die europäische Kommission veröffentlichte am einen Legislativentwurf für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) für den Euroraum. Durch den SSM soll ein Großteil der Aufsichtsbefugnisse von den nationalen Aufsichtsbehörden an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen werden – ein wichtiger Schritt hin zu einer europäischen Bankenunion.
Der Anwendungsbereich des SSM umfasst alle (ca 6000) Kreditinstitute in der Eurozone. Für Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone ist eine „Opt-In“-Möglichkeit vorgesehen. Noch offen und derzeit im Legislativprozess befindlich sind die Regeln für die Abwicklung von Bankinsolvenzen sowie die Schaffung eines einheitlichen Einlagensicherungssystems.
Die nationalen Aufsichtsbehörden werden weiterhin gewisse Aufsichtsfunktionen, insbesondere in den Bereichen Conduct-of-Business und Geldwäsche, wahrnehmen. Außerdem können operationelle Aufgaben von der EZB an die nationalen Aufsichtsbehörden übertragen werden, wobei die Letztverantwortung und -entscheidung bei der EZB liegt. Die Aufteilung der Aufgaben zwischen EZB und nationalen Aufsichtsbehörden ist jedoch noch nicht final und wird sich erst im Rahmen des...