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ÖBA 11, November 2012, Seite 717

ESMA schlägt Vergütungs-Leitlinien für Investmentfirmen vor

Am veröffentlichte die ESMA ein Konsultationspapier mit Leitlinien für Vergütungsmethoden und -praktiken von Investmentfirmen. Oberste Priorität hat die Stärkung des Anleger- und Investorenschutzes. Darüber hinaus sollen mit Hilfe der Leitlinien die Implementierung der MiFID-Regeln zu Interessenskonflikten forciert und ein Mis-Selling von Produkten verhindert werden. Der ESMA-Entwurf richtet sich an Investmentfirmen, Kreditinstitute, Investmentfonds und die zuständigen Behörden selbst. Die Konsultation dauert bis .

S. 718Die Kernelemente der Leitlinien gliedern sich in die drei Bereiche „allgemeine Vorschriften“, „Arten von Vergütungen“ und „betroffene Mitarbeiter“.

Allgemeine Vorschriften

Unternehmen haben sicherzustellen, dass die Vergütung nicht in einer Form gewährt wird, die eine Umgehung der MiFID-Regeln bzw der ESMA-Leitlinien darstellt.

Bei der Gestaltung und Überwachung ihrer Vergütungsmethoden haben Unternehmen das Geschäftsmodell bzw potentiell entstehende Interessenkonflikte zu berücksichtigen.

Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen sollen gewährleisten, dass die im Rahmen der Vergütungspraktiken verfolgten Ziele erreicht werden.

Arten von Vergütungen

Für Zwecke der Le...

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