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ÖBA 9, September 2014, Seite 689

Zur Beratung vor Aufnahme eines Fremdwährungskredits

§§ 96, 914, 1017, 1295 ABGB; § 502 ZPO

Die Rechtsauffassung, aus der bloßen Anwesenheit der Ehegattin des Kreditnehmers bei Beratungsgesprächen lasse sich nicht schlussfolgern, der Berater sei konkludent auch mit dieser einen Beratungsvertrag eingegangen, ist vertretbar.

Aus der Begründung:

Zutreffend erkannte das Berufungsgericht, dass die Frage, ob der Beklagte der Klägerin den Abschluss einer Lebensversicherung hätte empfehlen müssen, eine Rechtsfrage und nicht eine dem Sachverständigenbeweis zugängliche Tatfrage bildet.

Die Klägerin steht nach wie vor auf dem Standpunkt, der Beklagte sei vertraglich verpflichtet gewesen, ihr den Abschluss einer Ablebensversicherung zu empfehlen, die im Fall des Todes ihres Ehemanns die neu eingegangene Kreditverbindlichkeit abgedeckt hätte. Eine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts, dass die Klägerin mit dem Beklagten einen Vertrag nicht geschlossen hat, zeigt die Revisionswerberin nicht auf:

Nach den Feststellungen der Vorinstanzen kam es zum Geschäftskontakt zwischen dem Beklagten und dem Ehemann der Klägerin aufgrund der Mitteilung der Tochter der Klägerin, der Ehemann wolle einen Bankkredit umschulden. Die Beratungsgesp...

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