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BFGjournal 2, Februar 2017, Seite 82

Legitimation zur Maßnahmenbeschwerde

Johann Fischerlehner

Immer wieder führen Razzien der Finanzpolizei zu Beschwerden wegen behaupteter rechtswidriger verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Im gegenständlichen Fall stellte sich die Frage, ob die Beschwerdeführerin überhaupt vom Einschreiten der Finanzpolizei betroffen sein konnte und daher eigentlich die Möglichkeit einer Rechtsverletzung bestanden hatte.


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RM/5100002/2016, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Mit Eingabe vom – beim BFG am per Telefax eingelangt – ergriff die Beschwerdeführerin, eine korlátolt felelösségü társaság (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach ungarischem Recht) mit Sitz in Ungarn, gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt das Rechtsmittel der Maßnahmenbeschwerde.

Unstrittig ist, dass die Finanzpolizei am ab ca 11:30 Uhr in einem Lokal folgende Maßnahmen setzte:

  • Betreten des verschlossenen Lokals durch das Aufbrechen von drei Türen;

  • Abkleben von acht Überwachungskameras;

  • Entnahme von Strom;

  • Aufbrechen von 15 Automaten.

Der Beschwerdeführerin wurden der Auszug aus dem Grundbuch (Hauptbuch) und der Kaufvertrag vom über die Veräußerung der Mieterübersicht aus der Urkundensammlung des Grundbuchs z...

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