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EBA, ESMA und EIOPA veröffentlichen Konsultationsdokument zur Aufsicht von Finanzkonglomeraten
Am haben EBA, ESMA und EIOPA gemeinsam ein Konsultationsdokument zur Aufsicht von Finanzkonglomeraten veröffentlicht. Im April 2011 wurden die drei europäischen Aufsichtsbehörden von der Kommission im Rahmen eines Call for Advice aufgefordert, die Richtlinie 2002/87/EG (Financial Conglomerates Directive – FICOD) in Hinblick auf den Anwendungsbereich, die internen Governance-Vorschriften und die darin festgelegten Aufsichtsbefugnisse zu analysieren und, sofern notwendig, Verbesserungsvorschläge zu entwerfen. Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Ratschläge von EBA, ESMA und EIOPA sollen dazu beitragen, die FICOD im Rahmen der Richtlinie 2011/89/EU (FICOD1) grundlegend zu novellieren.
Der Call for Advice der Kommission enthält Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Aufsicht von Finanzkonglomeraten. Die folgende Aufzählung stellt die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden überblickartig dar:
Umfang der Aufsicht eines Finanzkonglomerates auf Gruppenebene: EBA, ESMA und EIOPA schlagen in diesem Zusammenhang vor, den Umfang der Aufsicht deutlich zu vergrößern, indem mehr Einheiten als bisher zu einer Finanzkonglomerategruppe gezählt werden, bspw Anbieter von Nebendienst...