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ÖBA 7, Juli 2012, Seite 413

Europäische Kommission veröffentlicht Richtlinienentwurf zum Krisenmanagement

Am veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf für die lang erwartete Richtlinie zum Thema Krisenmanagement. Im Rahmen der Finanzkrise haben sich die bestehenden Werkzeuge für das Krisenmanagement als unzureichend erwiesen. Durch den vorliegenden Entwurf wird erstmals ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen.

Unter dem Schlagwort Krisenmanagement sind im Richtlinienentwurf eine Reihe von Maßnahmen und Instrumenten für die Aufsichtsbehörden zusammengefasst. Diese Instrumente können in drei Kategorien zusammengefasst werden:

1. Vorbereitung und Prävention:

Institute sind verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden Sanierungs- und Abwicklungspläne (auch als „Living Wills“ bezeichnet) vorzubereiten.

Behörden haben das Recht, Instituten vorzuschreiben, Abwicklungshindernisse in Form von organisatorischen und rechtlichen Strukturen zu beseitigen.

2. Frühintervention:

Erfüllt ein Institut nicht mehr die Eigenmittelerfordernisse bzw ist eine Nichterfüllung absehbar, können die zuständigen Behörden Frühinterventionsmaßnahmen setzen. So kann den Instituten vorgeschrieben werden, Maßnahmen des Sanierungsplans zu setzen, Aktionspläne aufzustellen oder Hau...

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