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„Geschenkte“ Bausparraten sind einkommensteuerpflichtig
§ 27 Abs 2 Z 1, Z 2 EStG 1988; § 93 Abs 4 Z 1 EStG 1988; § 95 Abs 4 Z 4 EStG, § 19 Abs 1 EStG
Die den Kunden, die einen Bausparvertrag abschließen, gewährten Gutschriften der ersten Monatsrate stellen einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.
Im September 1996 gewährte die beschwerdeführende Bausparkasse Kunden beim Abschluss von Bausparverträgen im Rahmen einer Werbeaktion unter dem Titel „Aktion – erste Monatsrate gratis“ die Gutschrift der ersten Monatsrate (bei jährlicher Einzahlung: eines Zwölftels der Einzugssumme) bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Die Gutschrift wurde nur Kunden gewährt, die noch nicht Vertragsinhaber eines prämienbegünstigten Vertrages waren, und war zu stornieren, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wurde oder bei Kündigung nach Ablauf der Vertragsdauer das Guthaben eine bestimmte Höhe nicht erreicht hatte. Dem Kunden wurde mitgeteilt, er bekomme „die erste Monatsrate ... geschenkt“. Der Betrag werde „auf“ seinen Bausparvertrag „überwiesen“, werde bei vorzeitiger Vertragsauflösung oder „Nicht-Einhaltung der gewählten Sparleistung“ aber „rückgerechnet“. Mit seinem Bausparvertrag nütze er „die ertragreichste Sparform“.
Strittig ist im vorliegenden Verfahren, ob die im Jahr 1996 im Zuge dieser ...