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Regierungsvorlage zur Umsetzung von CRD III
Die Regierungsvorlage zur Umsetzung des 2. Teils der Richtlinie 2010/76/EU (CRD III) in nationales Recht liegt dem Parlament vor. Der 2. Teil der Novelle betrifft insbesondere Regelungen zu Wiederverbriefungen und Handelsbuch.
Der 1. Teil der CRD III (neue Vergütungsregelungen) wurde bereits mit Ende 2010 in nationales Recht umgesetzt (BGBl I 2010/118) und ist mit in Kraft getreten. Ergänzend zu den bereits umgesetzten Vergütungsregelungen enthält die Regierungsvorlage zudem noch Bestimmungen zum Vergütungsausschuss (neu: § 39c BWG). Die Aufgaben des Vergütungsausschusses umfassen im Wesentlichen die Überwachung der Vergütungspolitik, Verfügungspraktiken und vergütungsbezogenen Anreizstrukturen.
Mit der Umsetzung des 2. Teils der CRD III wird eine neue Kategorie von Verbriefungen geschaffen, denen selbst wiederum Verbriefungspositionen zugrundeliegen (Wiederverbriefungen). Durch die neuen Regelungen müssen Kreditinstitute, die in Wiederverbriefungen investieren, eine Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf die zugrundeliegenden Verbriefungen durchführen. Im Bereich des Handelsbuchs kommt es ua zu Änderungen bei der Eigenmittelunterlegung für spezifische Positionsrisiken beim internen Mode...