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Baseler Ausschuss veröffentlicht finales Update zur Berücksichtigung von Wertberichtigungen auf Basis von Änderungen des eigenen Kreditrisikos
Der Baseler Ausschuss hat am das finale Update des § 75 im Basel-III-Regelwerk veröffentlicht. Im Mittelpunkt des Updates steht die Erweiterung der Wertberichtigungsbestimmungen aufgrund von Änderungen des eigenen Kreditrisikos bei derivativen Verbindlichkeiten.
Der ursprüngliche § 75 in Basel III sieht vor, dass Erhöhungen des bankeigenen Kreditrisikos nicht über eine Reduktion des Werts von Verbindlichkeiten zu einer Erhöhung des Kernkapitals führen. Diese ursprünglich auf von der Bank begebene Schuldtitel abzielende Regel wird nun mit dem Update explizit auch auf fair value bewertete OTC-Derivative ausgeweitet. Der Originalwortlaut des § 75 neu kann im unten angegeben Dokument nachgelesen werden.