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ÖBA 9, September 2012, Seite 561

EBA zur Finalisierung und Implementierung von aufsichtsrechtlichen Meldestandards

In einer Mitteilung vom weist die EBA darauf hin, dass sich die Finalisierung und Veröffentlichung der Implementing Technical Standards (ITS) zum aufsichtsrechtlichen Meldewesen bis zur Veröffentlichung der finalen Capital Requirements Regulation (CRR) verzögern wird. Nach derzeitigem Stand soll die CRR Anfang 2013 in Kraft treten. Die EBA rechnet daher damit, dass Finanzinstitute Schwierigkeiten bei der fristgerechten Umsetzung aller Anforderungen zum Meldewesen haben werden.

Die EBA kann sich folglich eine flexible Übergangsphase in Bezug auf jene Daten vorstellen, die nicht unmittelbar zur Beurteilung der CRR-Compliance benötigt werden. Konkret schlägt die EBA daher vor, die Umsetzung der ITS-Anforderung zum Financial Reporting (FINREP) auf den zu verschieben. Hinsichtlich COREP will sich die EBA noch nicht festlegen und die Veröffentlichung der finalen CRR abwarten.

Rubrik betreut von: Sylvia Stock
Frau Mag. Sylvia Stock ist Head of Regulatory Advisory bei der Deloitte Financial Advisory GmbH; e-mail: sstock@deloitte.at
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