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BFGjournal 2, Februar 2017, Seite 46

Aufteilung eines gemischt genutzten Gebäudes entsprechend unterschiedlicher Wertigkeit

Christian Lenneis und Bernhard Renner

Weicht die Nutzbarkeit des betrieblich genutzten Gebäudeteiles aufgrund unterschiedlicher baubehördlicher Widmung und mietrechtlicher Einstufung vom nicht betrieblich genutzten Teil deutlich ab, ist, abweichend vom Flächenausmaß, zwecks Erzielung einer sachgerechten Aufteilung unterschiedlich zu gewichten. Eine Aufteilung allein nach der finalen Ertragskraft wäre im Gesetz jedoch nicht gedeckt.


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RV/1100057/2013, Revision zugelassen und eingebracht

1. Der Fall

Bei einem Reisebüro in Form einer Personengesellschaft (idF KG) fand eine Betriebsprüfung statt, bei der zur unentgeltlichen Übertragung der Kommanditanteile eines Gesellschafters an seine Kinder Folgendes festgestellt wurde: Der Kommanditist habe 1989 sein Einzelunternehmen als Sacheinlage gegen Gewährung einer Kommanditeinlage in die KG eingebracht, der er die in seinem Eigentum (Sonderbetriebsvermögen) verbleibenden betrieblichen Liegenschaften entgeltlich zur Nutzung überließ. Der Anteil dieser Geschäftsräume an der Gesamtnutzfläche des Gebäudes (die restlichen Flächen sind zum Teil durch den ehemaligen Kommanditisten an Dritte vermietet) betrug laut Prüfbericht 20,65 %, sei somit nicht von untergeordneter Be...

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