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Vorabentscheidungsersuchen zur „Zahlscheingebühr“
§ 28a KSchG; § 104 VAG; § 41b VersVG; § 27 ZaDiG; Art 4, 52 Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG
Ist Art 52 Abs 3 Zahlungsdienste-RL dahin auszulegen, dass er auch auf das Vertragsverhältnis zwischen einem Mobilfunkbetreiber als Zahlungsempfänger und seinem Verbraucher als Zahler Anwendung zu finden hat?
Sind ein vom Zahler unterschriebener Zahlschein bzw das auf ihm beruhende Verfahren zur Erteilung von Überweisungsaufträgen sowie das zur Erteilung von Überweisungsaufträgen im Online-Banking vereinbarte Verfahren als ‚Zahlungsinstrumente‘ anzusehen? Ist Art 52 Abs 3 Zahlungsdienste-RL dahin auszulegen, dass er der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegensteht, die ein generelles und insb nicht zwischen verschiedenen Zahlungsinstrumenten differenzierendes Verbot der Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger vorsehen?
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Beklagte ist ein österreichweit tätiges Versicherungsunternehmen, das mit Konsumenten in Geschäftsbeziehungen tritt. Ohne dass dies in ihren AGB oder Vertragsformblättern vorgesehen ist, verrechnet sie jenen Kunden, die die Versicherungsprämie mit Zahlscheinen entrichten, eine Gebühr, die sie bei Zahlungen auf andere Art nicht verla...