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Eine Pfandbestellungsurkunde – doppelte Verbücherung?
§ 451 ABGB; §§ 26, 94 GBG
Sind Pfandbestellungsverträge nicht deutlich und zweifelsfrei dahin zu verstehen, dass sie auch die neuerliche Einverleibung von Pfandrechten nach vorheriger Löschung rechtfertigen, ist ein entsprechendes Grundbuchsgesuch abzuweisen.
Aus der Begründung:
Das Rekursgericht wies das Einverleibungsgesuch mit der Begründung ab, dass die von den Antragstellern vorgelegten Pfandbestellungsurkunden bereits einmal Eintragungsgrundlage für die Einverleibung von Pfandrechten in der in den Urkunden festgelegten Höhe gewesen seien. Diese Pfandbestellungsurkunden gewährten der Gläubigerin in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise einen bloß einmaligen obligatorischen Anspruch auf Einräumung einer pfandrechtlichen Sicherstellung. Die beantragte neuerliche Einverleibung von Pfandrechten nach der infolge Löschungserklärung erfolgten Löschung der Pfandrechte sei daher durch die vorgelegten Pfandbestellungsurkunden nicht gedeckt.
Dieser Auffassung setzen die Revisionsrekurswerber entgegen, dass es dem Grundbuchsgericht verwehrt sei, eine Prüfung der materiellen Rechtslage vorzunehmen. Die beantragten Einverleibungen seien aber durch die vorgelegten Pfandbestellu...