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ÖBA 11, November 2013, Seite 837

Zum Regress des WPDLU beim Berater

§§ 1299, 1313a, 1304, 1324 ABGB; § 16 WAG 1997

WPDLU und selbständiger Anlageberater können den Regress des WPDLU infolge einer Haftung für den Berater gemäß § 1313a ABGB vertraglich regeln.

Ein Berater, der einem „Kleinanleger“ empfiehlt, sein gesamtes liquides Vermögen in Aktien zu investieren, weil diese Veranlagung ein sicheres und risikoloses Investment in Immobilien und überdies besser als ein Sparbuch sei, handelt grob fahrlässig.

Aus der Begründung:

Der Beklagte war nach Abschluss seiner Lehre zum Speditionskaufmann mehrere Jahre als „Agent“ beim Finanzdienstleister A im Bereich „Allfinanz“ beschäftigt gewesen. Während dieser Tätigkeit absolvierte er die Ausbildung zum gewerblichen Vermögensberater. 2004 machte er sich selbständig. Er beschäftigte sich großteils mit Finanzierungen für Privatkunden. Um auch Vermögensberatungen durchführen zu können, sah er sich nach einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) um, das sich als „Haftungsdach“ zur Verfügung stellen würde. So kam er zur klagenden Partei. Im August 2006 schlossen die Parteien einen Pool-Partner-Vertrag, mit dem sich der Beklagte verpflichtete, für die klagende Partei Finanzdienstleistungen, namentlich die Berat...

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